Weitere Lockerungen für die Freiluftsportanlagen in Bremerhaven beschlossen.

Wie das Amt für Sport und Freizeit gerade mitteilt, hat der Bremerhavener Magistrat weitere Lockerungen im Betrieb auf den Freiluftsportanlagen in Bremerhaven beschlossen. Demnach ist seit gestern, 7.5.2020, auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Freiluftsportanlagen unter Maßgabe des Kontaktverbots nach § 5 der Coronaverordnung auch wieder Sport in Gruppen möglich. Die diesbezügliche Allgemeinverfügung ist hier einsehbar: Allgemeinverfügung Freiluftsportanlagen 08. Mai.

„Dies ist ein weiterer wichtiger und guter Schritt für den Sport in Bremerhaven,“ so der StadtSportBund Vorsitzende Frank Schildt. „Und herzlichen Dank an alle Beteiligten, die dazu beigetragen haben, dass diese Beschlüsse gefasst werden konnten.“

Weiter heißt es in dem Schreiben: es ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Sport in Gruppen ist zulässig, wenn pro Sportler*in mindestens 10 m² Fläche zur Verfügung stehen. Umkleideräume, Duschen und Gaststätten müssen weiterhin geschlossen bleiben. Auf den Toiletten sind Seife/Desinfektionsmittel und Handtuchpapier bereit zu halten.

Damit ist klar, dass auf den Sportanlagen z. B. auch wieder Fußball im Gruppentraining – allerdings kontaktlos – möglich ist. Die Übungsleiter haben auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Wettkampfbetrieb ist weiterhin verboten. Weitergehende Menschansammlungen vor und nach dem Sport sind ebenfalls verboten.

Ein Antrag auf Freigabe der Sportanlage ist nicht mehr erforderlich. Die Regelungen der Allgemeinverfügung sind bei der Organisation des Sportbetriebes zu beachten. Sofern Vereinssport durchgeführt wird, ist ein Hygiene- und Pandemieplan vorzuhalten, der auf Anforderung dem Bürger- und Ordnungsamt vorgelegt werden kann.

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