LSB-Projekt zur Förderung von kleinen investiven Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Sportvereinen.

Ein Projekt zur Förderung von kleinen investiven Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Sportvereinen und Sportverbänden hat jetzt der Landessportbund (LSB) Bremen aufgelegt. Finanziert wird das Vorhaben aus Mitteln der Regionalisierungsrücklage bei den Toto-Lotto-Mitteln. Präsidium und Hauptausschuss des Landessportbundes waren sich einig, dass diese Mittel dem Sport im Lande Bremen auf die eine oder andere Weise direkt und unmittelbar zugute kommen sollten und beschlossen, aus diesem Fonds u.a. auch 125.000 € in ein Projekt zur Förderung von kleinen investiven Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Sportvereinen und Sportverbänden zu stecken.

„Wie auf dem Kreissporttag des Kreissportbundes Bremerhaven angekündigt,“ so Frank Schildt Vorsitzender des Kreissportbundes Bremerhaven, „besteht jetzt die Möglichkeit für kleine investive Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Sportvereinen einen Zuschuss zu beantragen. Hierbei werden Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie in vereinseigenen oder von Vereinen und Verbänden genutzten angemieteten Sportanlagen gefördert. Dies ist nur ein kleiner Beitrag, aber wichtiger um zur Kosteneinsparung bei den Sportvereinen beizutragen. Ich rege an zu überlegen, ob die vom Stadtrat Behrens gemachte Aussage auf dem Kreissporttag, das „Mittel aus dem Verkauf der Hermann-Löns-Halle für energetische Sanierung zu verwenden werden sollen“ mit diesem Programm in soweit in Einklang zu bringen sind, dass die Sportvereine ihren Eigenanteil von 50 % mit einem Zuschuss der Stadt zu finanzieren können.“, so Frank Schildt Kreissportbund Vorsitzender. „Dies wäre dann ein großer Wurf, von dem Alle etwas hätten, die Sportvereine und die Stadt Bremerhaven.“

Gefördert werden Maßnahmen mit einem Zuschuss von max. 6.000,- €. Die Fördersumme darf nicht mehr als 50 % der Gesamtsumme der Maßnahme betragen. Mit dem Förderantrag muss die Maßnahme beschrieben werden. Aus der Beschreibung muss die geplante Einsparung an Geld und/oder die Reduzierung des CO2-Ausstoßes deutlich werden. Die Mittel müssen bis zum 30.06.2011 verbraucht sein. Bis zum 31.08.2011 ist ein Verwendungsnachweis zusammen mit einer Dokumentation der Maßnahme einzureichen.
Zusammen mit dem Zuschuss erhalten alle Vereine mit einer Fördersumme ab 4.000,- € eine kostenlose Energieberatung durch den Bremer Energiekonsens.

Antragsschluss ist der 31.12.2010. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet das Geschäftsführende LSB-Präsidium zusammen mit dem Sprecher des Hauptausschusses.

Richtlinie für das Energiesparprogramm

Antrag Engeriespargrogramm