Soforthilfeprogramm für den Sport verlängert

Der Bremer Senat hat das Soforthilfeprogramm für den organisierten Sport in Bremen und Bremerhaven erfreulicherweise bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Der „Sondertopf Sport“ soll die Corona-bedingten Ausfälle der Vereine abfedern.

Die Eckpunkte des überarbeiteten Soforthilfeprogramms:

  • Jeder Verein kann einen zweiten Antrag für bis zu 5.000 € Soforthilfe unter Nachweis der Corona-bedingten Einnahmeausfälle stellen.
  • Zeitraum der Einnahmeausfälle ist der 01.09.2020 bis 31.12.2020.
  • Hat ein Verein bis zum 31.08.2020 noch keinen Antrag gestellt, kann er zwei Anträge für je bis zu 5.000 € einreichen.
  • Es besteht weiter die Möglichkeit einen Antrag auf bis zu 25.000 € bei Nachweis der Existenzbedrohung zu stellen.
  • Die Anträge sind bis 30.11.2020 beim Sportamt Bremerhaven einzureichen.
  • Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Senatsvorlage, sowie der angepassten Richtlinie.
  • Es ist unbedingt das neue beigefügte Antragsformular zu nutzen.

    Beschlossene Richtlinie

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