Der Bremer Senat hat das Soforthilfeprogramm für den organisierten Sport in Bremen und Bremerhaven erfreulicherweise bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Der „Sondertopf Sport“ soll die Corona-bedingten Ausfälle der Vereine abfedern.
Die Eckpunkte des überarbeiteten Soforthilfeprogramms:
- Jeder Verein kann einen zweiten Antrag für bis zu 5.000 € Soforthilfe unter Nachweis der Corona-bedingten Einnahmeausfälle stellen.
- Zeitraum der Einnahmeausfälle ist der 01.09.2020 bis 31.12.2020.
- Hat ein Verein bis zum 31.08.2020 noch keinen Antrag gestellt, kann er zwei Anträge für je bis zu 5.000 € einreichen.
- Es besteht weiter die Möglichkeit einen Antrag auf bis zu 25.000 € bei Nachweis der Existenzbedrohung zu stellen.
- Die Anträge sind bis 30.11.2020 beim Sportamt Bremerhaven einzureichen.
- Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Senatsvorlage, sowie der angepassten Richtlinie.
- Es ist unbedingt das neue beigefügte Antragsformular zu nutzen.
Beschlossene Richtlinie