Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

Teilnehmer/innen der Fortbildung „Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit“

Um den eigenen Sportverein publikumswirksam in die Öffentlichkeit zu bringen, haben sich am 29. November 22 Vereinsvertreter/innen beim StadtSportBund Bremerhaven eingefunden, um sich den Vortrag „Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit“ von Jörg Beismann anzuhören.


Für viele Vereine ist dieses Thema nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. „Um die Bremerhavener Sportvereine bei dieser Aufgabe noch mehr zu unterstützen“, so Frank Schildt, Vorsitzender des StadtSportBundes Bremerhaven, „haben wir uns dazu entschieden, diese Fortbildung anzubieten. Wir sind sehr froh darüber, dass dieses Thema solch eine positive Nachfrage hatte.“

Für 2020 wird der StadtSportBund Bremerhaven noch weitere Fortbildungen anbieten, die die Sportvereine fit für die Zukunft machen.

Dozent Jörn Beismann.

Datenschutz im Sportverein – die EU-Datenschutzgrundverordnung

Am 9. April 2018 führte der StadtSportBund Bremerhaven eine Informationsveranstaltung zu „Datenschutz im Sportverein“ durch. Dass dieses Thema für viele Vereine und Organisationen von großer Bedeutung ist, zeigt sich unter anderem an der Zahl der Besucher in den Vereins-Räumen des TSV Wulsdorf. Der Vorsitzende von SSB Frank Schildt konnte 63 Vertreter/innen Bremerhavener Sportvereine sowie den Referenten Rechtsanwalt Christian Goergens begrüßen.

In einem sehr lebendigen, mit etlichen Beispielen aus der Praxis angereicherten Vortrag zeigte RA Christian Goergens‚ der als Dozent für den LSB Niedersachsen tätig ist,viele zum Teil schon seit Jahren bestehende Aspekte des Bundes-Datenschutzgesetzes auf und wies ganz besonders auf Änderungen und Ergänzungen hin, die sich durch die Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 ergeben und von den Sportvereinen zu erfüllen sind. Zu vielen Teilgebieten kamen ergänzenden Fragen aus dem Kreis der anwesenden Vereinsvertreter/innen, die er umfassend beantworten konnte.

Konkrete Vortrags-Themen waren u.a.: Was versteht man unter personenbezogenen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Speicherung, Weitergabe und Veröffentlichung von Daten. Informationspflichten des Vereins. In welchen Situationen muss ggf. ein Datenschutzbeauftragter in einem Sportverein eingesetzt werden. Abschließend gab es noch einen kurzen Abriss zur Problematik von Fotos und dabei zu beachtenden Regeln, wenn diese z.B. auf der Homepage des Vereins veröffentlicht werden sollen.

Frank Schildt zog am Ende der mehr als dreistündigen Veranstaltung das Fazit: „Das Ziel dieser Veranstaltung war es, die Sportvereine und Verbände nicht nur wieder auf die Wichtigkeit des Datenschutzes im Sportverein hinzuweisen, sondern auch auf die auf die Sportvereine zukommenden Änderungen durch die EU Datenschutzgrundverordnung aufmerksam zu machen. Diese Ziel“, so Frank Schildt abschließend, „konnte durch den kompetenten Vortrag erreicht werden.„

Für Rückfragen zu dem Thema steht der StadtSportBund Bremerhaven den Sportvereinen weite zur Verfügung.

Informationsveranstaltung Datenschutzgesetz / EU Neuerungen

Aufgrund der vermehrten Nachfragen zum Thema Datenschutzgesetz und der gesetzlichen Neuerungen (EU DSGVO) lädt der StadtSportBund zu der Veranstaltung

„Datenschutz im Verein“
mit dem Rechtsanwalt Christian Goergens

für Montag den 09.04.2018, 18:00 Uhr, Gaststätte -TSV Wulsdorf-Heinrich-Kappelmann-Str. 4 27572 Bremerhaven ein.

Das Thema Datenschutz war für viele Vereine bislang nicht präsent. Bei möglichen Bußgeldern bis zu 50.000,00 € bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz / EU Neuerung (ab 25. Mai 2018) sollte der Datenschutz ernst genommen werden.

Folgende Fragen aus dem Bundesdatenschutz/ EU Neuerung 2018 stehen an:
-Was versteht man unter personenbezogene Daten?
-Datenerhebung,–Verarbeitung, ,–Nutzung und –Speicherung
-Veröffentlichung von Daten
-Einwilligung
-Informationspflichten des Vereins
-Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
-Strafen

Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen nur max. zwei Personen pro Verein teilnehmen können und bitten um Anmeldung bis spätestens 03.04.2018 an die Geschäftsstelle des StadtSportBundes.

Es werden 4 LE für die Vereinsmanager C Lizenz anerkannt. Wie freuen uns auf einen gemeinsamen Austausch.