Der Senat in Bremen hat am 10. Juni die 7. Corona-Verordnung, die u. a. wieder neue Regelungen für den Sport beinhaltet, beschlossen.
Neu ist:
Sport in Gruppen darf auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie im öffentlichen Bereich unter Einhaltung der Abstandsregelungen betrieben werden.
Auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Freiluftsportanlagen ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
In öffentlichen und nicht-öffentlichen Sporthallen, Tanz-Studios, Yoga-Räumen, Fitness-Studios u. ä. ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Die bisher vorgeschriebenen Mindestflächen von 10 m² für Outdoor- und 20 m² für Indoorsport gelten nicht mehr.
Das Amt für Sport und Freizeit hält an den genehmigten Personenzahlen für die max. Belegung der städtischen Sporthallen fest.
Weiter gültig ist:
Die anderen Regelungen (Erstellen eines Hygiene- und Abstandskonzeptes, Führen von Teilnehmerlisten, Verbot der Nutzung von Duschen und Umkleiden …), die wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, sind weiterhin zu beachten. (Quelle der Information: Schreiben des Amtes für Sport und Freizeit vom 10.06.2020).